Am 31.07.2024 erhielt die Feuerwehr Mörfelden einen Einsatzbefehl der Gefahrenabwehr des Kreises Groß-Gerau zur Betreuung der Dekontaminationsschleuse in Trebur-Geinsheim. Um 11 Uhr fuhr unser LF10-Gefahrgut mit einer Staffelbesatzung in Richtung Geinsheim auf die L3094. Dort wurde in unmittelbarer Nähe zu einem Schweinemastbetrieb eine dreiteilige Dekontaminationsschleuse für LKW aufgebaut. Unsere Aufgabe bestand darin, diese von 11:30 Uhr bis 17 Uhr zu betreiben.
Vor Ort angekommen, wurden wir von Kameraden der Feuerwehr Gernsheim in die Anlage eingewiesen. Im Zeitraum bis 17 Uhr konnten wir zwei LKW durch die Schleuse führen. Unsere Aufgabe bestand darin, unter Schutzanzügen, FFP2-Masken und Schutzbrillen die LKW mittels Hochdruckreiniger grob vorzureinigen. Im zweiten Schritt trugen wir eine Desinfektionslösung auf die LKW auf. Der LKW musste dann eine 15-minütige Einwirkzeit abwarten, bevor er im dritten Schritt mit klarem Wasser abgespült werden konnte. Danach konnten die LKW ihren Weg mit den tierschutzgerecht unblutig getöteten Schweinen in eine Verwertungsanlage fortsetzen.
Warum machen wir das?
Der erste ASP-Fall (Afrikanische Schweinepest) in Hessen wurde Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt. Mittlerweile wurden bereits 107 Kilometer sogenannter taktischer Elektrozäune aufgestellt, um die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere zu verhindern. Rund 29.000 Hektar Fläche wurden bisher von Kadaversuchhunden und Drohnen abgesucht, wobei 72 positive Fälle entdeckt wurden. Das Land arbeitet eng mit Wildbiologen und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zusammen.
Nun wurde in einem weiteren Betrieb in Trebur die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Der betroffene Betrieb hält etwa 1.800 Hausschweine. Der Landwirt hatte der zuständigen Veterinärbehörde den Fund eines toten Tieres mitgeteilt, woraufhin Proben entnommen und vom Hessischen Landeslabor als ASP-positiv befunden wurden. Aufgrund des Tierseuchengesetzes ist es erforderlich, den gesamten Bestand zu töten. Für die tierschutzgerechte Keulung ist eigens ein Spezialunternehmen beauftragt worden. Dies ist bereits der achte betroffene Betrieb im Kreis Groß-Gerau.